Klausureinsicht
Bei Bedarf können Sie die Korrektur Ihrer Klausur einsehen. Zur Klausureinsicht werden jeweils im Anschluss an die Prüfungsphase bzw. zu Beginn des Folgesemesters zwei Sammeltermine angeboten. (Die Vereinbarung von Einzelterminen ist nicht möglich.) Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, ist eine Anmeldung verpflichtend erforderlich.
Welche Klausuren können eingesehen werden?
- Theorien und Methoden der Bildungsforschung und des Bildungsmanagements
- Qualitative und quantitative Forschungsmethoden
- Jugend- und Bildungsverlaufsforschung
- Bildungsverläufe und interkulturelle Pädagogik (Profilbereich)
- Pädagogik im Dialog
Wie läuft die Anmeldung zur Klausureinsicht?
Die verpflichtende Anmeldung zur Einsicht erfolgt über einen eigens eingerichteten Moodlekurs. Den Link sowie Einschreibeschlüssel dazu erhalten alle Prüfungsteilnehmenden per E-Mail.
Wiederholung
Die Wiederholbarkeit ist grundsätzlich für jede Prüfung spezifisch in Spalte 17 der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt. In der Regel können Prüfungen (bei Nicht-Bestehen) beliebig oft wiederholt werden. Ausnahme bildet hierbei die Abschlussarbeit, die nur einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden kann.
Wann kann ich (nicht-bestandene) Prüfungen wiederholen?
(Nicht-bestandene) Prüfungen können jeweils zum nächsten Termin, an dem sie wieder angeboten werden, wiederholt werden. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen entweder immer im Sommer- oder im Wintersemester statt. Klausuren werden allerdings meist jedes Semester angeboten – entweder regulär (zur zugehörigen Lehrveranstaltung) oder als Wiederholungsklausur (die sich auf die Lehrveranstaltung des vorherigen Semesters bezieht).
Wann finden die Wiederholungsklausuren statt?
Die Wiederholungsklausuren finden meist (wie die regulären Klausuren) während der Klausurenphase statt. In vereinzelten Fällen kann der Termin auch etwas früher (etwa in der Semestermitte) liegen. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).
Kann ich bereits bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung erneut ablegen?
Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung ist im Rahmen des freien Prüfungsversuchs möglich. Dazu muss die Prüfung (spätestens) im laut Prüfungsordnung vorgesehenen Semester erstmalig erfolgreich abgelegt werden und kann dann zum nächstmöglichen regulären Termin (i. d. R. ein Jahr später) wiederholt werden. (Wiederholungsklausuren können somit nicht zur Notenverbesserung genutzt werden.) Besteht die Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen, können auch nur einzelne Teilleistungen zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums. Bei der Wiederholung zur Notenverbesserung zählt immer automatisch das bessere/beste Ergebnis.